Das Reglement
Präambel
Der Liechtensteiner Fussballverband würdigt im Rahmen des LFV Awards herausragende Persönlichkeiten des Liechtensteiner Fussballs. Er vergibt die Auszeichnungen in verschiedenen Kategorien jeweils am Ende einer Saison.
1. Kategorien
Die Auszeichnungen anlässlich des LFV Awards werden in den Kategorien «Fussballer des Jahres» und «Fussballerin des Jahres» für den besten Fussballer und die beste Fussballerin sowie «Trainer des Jahres» für den besten Vereinstrainer der abgelaufenen Saison vergeben.
Neben diesen Kategorien, in welchen die Leistungen einer gesamten Saison gewürdigt werden, kann unter dem Titel «LFV Auszeichnung» auch ein Sonderpreis vergeben werden, mit dem der LFV die Möglichkeit hat, Personen für besondere Aspekte auszuzeichnen.
In Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen wird schliesslich jedes Jahr auch ein Preis für ehrenamtliches Wirken in den Vereinen vergeben.
1.1. Zulassung
Für die Zulassung von Kandidat:innen zur Nomination in eine der Kategorien gelten einheitliche Bestimmungen. Die Kandidat:innen müssen entweder die Staatsbürgerschaft Liechtensteins haben oder im Wahlzeitraum bei einem liechtensteinischen Verein aktiv gewesen sein.
2. Nominationsgremium
Der LFV setzt ein Nominationsgremium mit folgenden Aufgaben ein:
- Nomination der Kandidat:innen in sämtlichen Kategorien
- Ermittlung des Preisträgers oder der Preisträgerin in der Kategorie «LFV Auszeichnung»
Das Nominations- und Wahlgremium setzt sich aus nachfolgend aufgeführten Funktionsträgern zusammen:
- Sportdirektor (Vorsitz ohne Stimmrecht)
- Ressortleiterin Frauenfussball
- Trainer Nationalmannschaft
- Trainerin Frauen Nationalteam
- Trainer U21/U23-Nationalmannschaft
- Trainerin WU19 Nationalteam
- Ein Vertreter der Sportredaktion (Fussball) Liechtensteiner Vaterland
- Ein Vertreter der Sportredaktion Radio Liechtenstein
3. Nomination
Die Mitglieder des Nominationsgremiums sind innerhalb der unter 1.1. (Zulassung) aufgeführten Vorgaben frei, ihre Kandidat:innen zu benennen.
Nominiert werden diejenigen Kandidat:innen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Mitglieder des Nominationsgremiums, die in Personalunion mehr als eine der genannten Funktionen ausüben, haben bei der Nomination nur eine Stimme. Der Vorsitzende des Gremiums hat kein Stimmrecht.
Bei Stimmengleichheit entscheiden die Trainer der Herren und Frauen Nationalteams in ihrer jeweiligen Kategorie «Fussballer des Jahres» bzw. «Fussballerin des Jahres». In der Kategorie «Trainer des Jahres» entscheidet bei Stimmengleichheit der Nationaltrainer der Herren.
Für die Wahl in der Kategorie «Fussballer des Jahres» gelangen fünf Kandidaten zur Nomination, für die Kategorie «Fussballerin des Jahres» drei Kandidatinnen und für die Kategorie «Trainer des Jahres» drei Kandidaten.
4. Wahl
4.1. Kategorien «Fussballer des Jahres», «Fussballerin des Jahres» und «Trainer des Jahres»
Zur Wahl für die LFV Awards in den Kategorien «Fussballer des Jahres», «Fussballerin des Jahres» und «Trainer des Jahres» stehen ausschliesslich die im Rahmen der Nomination ermittelten Kandidat:innen. Gewählt wird je nach Kategorie durch die Liechtensteiner Fangemeinde (Publikumswahl) und durch drei Fachgremien.
Die drei Fachgremien sind:
- Fachgremium LFV: LFV-Vorstand und LFV-Trainerstab (Nationaltrainer, U21/U23-Nationaltrainer, Sportdirektor, Nationaltrainerin Frauen, Ressortleiterin Frauenfussball, WU19-Nationaltrainerin)
- Fachgremium Vereine: Präsidenten der sieben Liechtensteiner Fussballvereine
- Fachgremium Experten: Sportredaktion Liechtensteiner Vaterland, Sportredaktion Radio Liechtenstein, LFV-Vertreter:in in der LOC-Athletenkommission, Vorsitzender LFV-Schiedsrichterkommission
Mitglieder eines Fachgremiums, die in Personalunion mehr als eine der genannten Funktionen ausüben, haben bei der Wahl nur eine Stimme.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Wahl wird keine Korrespondenz geführt.
In den einzelnen Kategorien wird wie folgt gewählt:
4.1.1. Wahl in den Kategorien «Fussballer des Jahres» und «Fussballerin des Jahres»
In den Kategorien «Fussballer des Jahres» und «Fussballerin des Jahres» werden die Sieger durch Publikumswahl sowie durch Wahl der drei Fachgremien ermittelt.
Das Resultat der Publikumswahl wird mit 40 % gewichtet, das Urteil der drei Fachgremien findet mit je 20 % Eingang in die Wertung.
Die Stimmabgabe ist ausschliesslich auf dem Wahlmodul der Internetseite www.lfvaward.li möglich. Pro E-Mail-Adresse kann genau einmal an der Wahl teilgenommen werden.
4.1.2. Wahl in der Kategorie «Trainer des Jahres»
Die Wahl in der Kategorie «Trainer des Jahres» erfolgt durch die drei Fachgremien, wobei die Stimmen jedes Fachgremiums mit 33.3 % gewichtet werden.
4.2. Vergabe der «LFV Auszeichnung»
Die Vergabe der «LFV Auszeichnung» erfolgt durch das Nominationsgremium unter denjenigen Kandidat:innen, die zunächst von diesem Gremium in die engere Wahl genommen wurden. Zum Sieg reicht das Einfache Mehr der erreichten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Trainer der Liechtensteiner Nationalmannschaft unter den stimmgleichen Kandidat:innen.
4.3. Wahl «Ehrenamtliche:r des Jahres»
Die LFV-Mitgliedsvereine bestimmen untereinander und nach Möglichkeit einvernehmlich, an wen die Auszeichnung «Ehrenamtliche:r des Jahres» gehen soll. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Auswahl der Ausgezeichneten die sieben Vereine in einem regelmässigen Turnus berücksichtigt werden.
Zur Wahl stehen in der Regel nur Personen, die zur Zeit der Vergabe der Auszeichnung noch aktiv im Verein tätig sind. Begründete Ausnahmen sind möglich.
5. Auszeichnung
Die Namen der siegreichen Kandidat:innen werden bis zur Preisübergabe geheim gehalten. In allen Kategorien wird jeweils nur der Sieger bzw. die Siegerin bekannt gegeben.